Sicherheit für alle.
Freilauf der Hunde
Werden Hunde während des Trainings abgeleint, um miteinander spielen oder interagieren zu können, handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden an Hund oder Mensch, die dabei entstehen.
Haftpflichtversicherung
Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Nachweis kann jederzeit verlangt werden. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Teilnahme nicht möglich.
Gesundheit der Hunde
Kranke Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen. Das gilt bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Husten sowie Augen- oder Ohrenentzündungen. Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an Gruppenstunden ausgeschlossen, außer nach ausdrücklicher Absprache. Bitte informiere mich vor dem Training, wenn dein Hund soziale Unverträglichkeiten oder bekannte Verhaltensauffälligkeiten zeigt.
Trainingsergebnisse
Das Training liefert Handlungsempfehlungen und praktische Anleitungen. Einen bestimmten Trainingserfolg oder das Erreichen konkreter Ziele kann ich nicht garantieren, denn der Erfolg hängt maßgeblich von der konsequenten Umsetzung im Alltag ab. Die Durchführung der gezeigten Übungen liegt im Ermessen und der Verantwortung des Hundebesitzers.
Schwangere Frauen
Schwangere Frauen betreten das Übungsgelände und nehmen an Trainings auf eigene Gefahr teil. Ich empfehle, vor der Teilnahme Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind auf dem Übungsgelände und bei Trainings außerhalb willkommen, sofern folgende Regeln eingehalten werden:
- Ein Erziehungsberechtigter muss sich jederzeit beim Kind aufhalten.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen sich während des Hundefreilaufs nicht auf dem Übungsgelände aufhalten.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nehmen nur in Begleitung eines Elternteils oder mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern teil.
- Die Übungsgeräte dürfen von Personen jeden Alters weder betreten noch erklettert werden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Aufsicht über begleitende Kinder und Jugendliche liegt jederzeit bei den Eltern.
Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an allen Trainings-, Beratungs- und Spazierstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch den Freilauf der Hunde oder durch das Verhalten teilnehmender Hunde entstehen. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Begleitpersonen sind durch den Hundebesitzer über diesen Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Hundeschule.
Kenntnisnahme und Anerkennung
Mit der Anmeldung zu einem Training, Kurs oder einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

